Erweiterte Suche

In Inhalt suchen
ODER in Titel suchen
Titel Inhalt Geschrieben am Letzte Aktualisierung
Rundgang durch die Kirche

Ein Rundgang durch die Johanneskirche

Der Rundgang beginnt vor dem Altar in der Mitte der Kirche.

Kreuz und Altar

Ökumene

Ökumene in Alterlangen

Wir meinen:


Christen können gar nicht zu viel Einheit haben - deshalb ist uns ein gutes Miteinander mit unserer katholischen Nachbargemeinde St. Heinrich wichtig.
 

Ökumenische Gottesdienste und Veranstaltungen sowie gegenseitige Einladungen zu besonderen Gottesdiensten im Kirchenjahr oder zu Festen sind inzwischen selbstverständlich geworden.

Pfadfinder
Stamm
Johann Hinrich Wichern
Logo Pfadfinder Bayern

Die Meute (die kleinen Pfadfinder), die den Namen "Ameisen" hat, trifft sich seit Oktober 2010 regelmäßig mit 24 Ameisen in den Räumen des Pfarramts. 

Kinder
Gruppen für Kinder Wann? Anprechpartner Zielgruppe Interesse?
Anfrage-Mail senden mit Klick
JoKi-Kids freitags, 15:00 Uhr, Innenhof Kirche Diana Krußig Mädchen und Jungen
Jugendliche
Gruppen für Jugendliche Wann? Anprechpartner Zielgruppe Interesse?
Erwachsene
Gruppen für Erwachsene Wann? Anprechpartner Wo?

Interesse?
Anfrage-Mail senden mit Klick

Seniorenheime

Seniorenheime auf unserem Gemeindegebiet:

Bodelschwingh-Haus
Senioren- und Pflegeheim
Habichtstr. 14
Telefon: 09 131/3 09-5
Heimleiterin: Friederike Leuthe

Seniorenzentrum Erlenfeld

Weitere Einrichtungen der Diakonie:

Seelsorge

Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Pfarrer - einfach auf die Namen klicken und Sie bekommen die Kontaktinformationen zu sehen.

Pfarrerin Dr. Bianca Schnupp
Pfarrer Christoph Reinhold Morath
Pfarrer Cyriakus Alpermann

 


Diakonisches Werk Erlangen

Besuchsdienst

Besuchsdienst für Geburtstage älterer Menschen

Auskunft im Pfarrbüro

im Bodelschwingh-Haus
Manfred Moser, Tel. 4 17 09

im Seniorenzentrum Erlenfeld
Margot Albrecht, Tel. 4 71 45

Kirchgeld und Kirchensteuer

Was ist das Kirchgeld?

Das Kirchgeld ist eine echte Kirchensteuer. Es wird durch die Kirchengemeinden erhoben.
Es ist ordentliches Deckungsmittel für den Finanzbedarf der Kirchengemeinden bzw. Gesamtkirchengemeinden (GKG).

Für das Kirchgeld gilt - wie für jede Steuer - der Gleichbehandlungsgrundsatz: Abhängig von den jeweiligen Einkünften ist jede und jeder in gleicher Weise von der Steuer betroffen.