Kirchgeld und Kirchensteuer

Was ist das Kirchgeld?

Das Kirchgeld ist eine echte Kirchensteuer. Es wird durch die Kirchengemeinden erhoben.
Es ist ordentliches Deckungsmittel für den Finanzbedarf der Kirchengemeinden bzw. Gesamtkirchengemeinden (GKG).

Für das Kirchgeld gilt - wie für jede Steuer - der Gleichbehandlungsgrundsatz: Abhängig von den jeweiligen Einkünften ist jede und jeder in gleicher Weise von der Steuer betroffen.

Mit dem Kirchgeld leistet das Gemeindemitglied einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Ortskirchengemeinde. Die Kirchengemeinde nimmt vielfältige Aufgaben wahr, für die das Kirchgeld zur Deckung der Aufwendungen eingesetzt wird. Wird das Kirchgeld für ein konkretes lokales Projekt verwendet und als solches kommuniziert, ist es für das Gemeindemitglied in der Regel sehr viel leichter nachvollziehbar.

Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar die folgenden Voraussetzungen (die alle gleichzeitig vorliegen müssen) erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,
  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, die das so genannte Existenzminimum; es beträgt z. Zt. 7.664.- €) übersteigen
  • Wohnsitz im Bereich der Gesamtkirchengemeinde bzw. Kirchengemeinde.

 

Besuchen Sie die Internetseite http://www.kirche-und-geld.de/
Dort erfahren Sie näheres über die Verwendungen des Kirchgeldes.

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